Laborprüfung vor der Freigabe (orale Produkte)
Vor der Freigabe wird jede Charge oraler Produkte einer umfassenden Prüfung der Enzymaktivität unterzogen:
- Identität und Aktivität: Trypsin und Chymotrypsin werden mittels enzymspezifischer Aktivitätsassays überprüft.
- Aktivität statt Milligramm: Die Enzymaktivität wird pro Dosis und pro Gramm Produkt bestimmt.
- Robustheit: Stabilitätsprüfungen unter Belastungsbedingungen (Zeit, Temperatur, Feuchtigkeit) sowie Trendanalysen anhand festgelegter Akzeptanzkriterien.
Ergebnis
Eine Charge wird erst dann freigegeben, wenn ihre gemessene Enzymaktivität den festgelegten Spezifikationen entspricht.
Warum sind FIP-Einheiten wichtig?
Für eine aussagekräftige Vergleichbarkeit sollte die Enzymaktivität in FIP-Einheiten gemessen und angegeben werden. FIP-Einheiten (Fédération Internationale Pharmaceutique), die vom Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) übernommen wurden, bestimmen die Aktivität proteolytischer Enzyme anhand eines standardisierten Caseinsubstrats unter definierten pH- und Temperaturbedingungen. Dadurch sind die Ergebnisse zwischen verschiedenen Chargen und Herstellern direkt vergleichbar.
Andere Einheitensysteme (z. B. GDU, USP oder PU) sind nicht harmonisiert und können je nach Messmethode und Labor variieren. Dies erschwert internationale Vergleiche erheblich. Die Verwendung von FIP-Einheiten ist daher ein wesentlicher Beitrag zu Transparenz und Vergleichbarkeit – insbesondere bei Trypsin und Chymotrypsin.
Die Bedeutung der Enzymaktivität und der FIP-Einheiten
Bei Enzymen ist nicht ihre Masse (mg) entscheidend, sondern ihre Enzymaktivität – also die funktionelle Fähigkeit eines Enzyms, unter definierten Bedingungen ein Substrat zu spalten. Die entscheidenden Parameter sind daher die spezifische Enzymaktivität (Aktivität pro mg Enzym) sowie die daraus resultierende Gesamtaktivität pro Dosis. Zwei Produkte mit derselben Enzymmenge in Milligramm können eine völlig unterschiedliche Wirkung entfalten, wenn sich ihre Enzymaktivität unterscheidet.
In der Europäischen Union wird bei der Deklaration proteolytischer Enzyme – insbesondere von Trypsin und Chymotrypsin – die Angabe in FIP-Einheiten erwartet. Diese international harmonisierte pharmazeutische Einheit, die im Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) festgelegt ist, misst die Fähigkeit eines Enzyms, ein standardisiertes Caseinsubstrat bei genau definiertem pH-Wert und genau definierter Temperatur zu spalten. FIP-Einheiten sind daher zwischen Chargen, Herstellern und sogar verschiedenen Enzymen vergleichbar und ermöglichen einen transparenten Vergleich der Produktaktivität.
Demgegenüber sind andere Einheitensysteme (z. B. GDU, USP oder PU) nicht harmonisiert und können sich selbst zwischen Herstellern hinsichtlich der Methodik unterscheiden, was internationale Vergleiche erschwert. Aus diesem Grund bevorzugen oder verlangen europäische Vorschriften und Notifizierungssysteme für Nahrungsergänzungsmittel (z. B. in Deutschland, Italien und Österreich) die Deklaration der Enzymaktivität in FIP-Einheiten, insbesondere bei Enzymen tierischen Ursprungs.
Trypsin und Chymotrypsin gehören zu den hochspezifischen und technologisch anspruchsvollen Enzymen tierischen Ursprungs und sind daher deutlich teurer als gängige pflanzliche proteolytische Enzyme (Bromelain, Papain) oder bakterielle Enzyme (z. B. Serratiopeptidase). Produkte, die hohe Mengen dieser Enzyme mit nachgewiesener hoher Enzymaktivität in FIP-Einheiten enthalten, gehören daher naturgemäß einer höheren Preis- und Qualitätskategorie an. Präparate, die ausschließlich Bromelain oder Papain enthalten oder tierische Enzyme mit geringer Aktivität verwenden, können zwar kostengünstiger sein, bieten jedoch nicht zwangsläufig eine vergleichbare Leistungsfähigkeit.


